Nordhorn
ein Mißbrauchsprozeß und die Lehren daraus
Vorwort
In der niedersächsischen Stadt Nordhorn haben sich seit September 1991 Vorgänge abgespielt, die sozialgeschichtlich an die Hexenverfolgungen erinnern: Unbescholtene Bürger der Stadt wurden verdächtigt, in einer Unzahl von Fällen Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Zuerst - und immer in erster Linie - richtete sich dies gegen einen Lehrer, bald auch gegen seine Frau und weitere Mitbürger. Die Gerüchte überfluteten die ganze Stadt, man redete von einem "Sex-Ring" und von Pornohandel; ein Schweigemarsch und Mahnwachen wurden veranstaltet, das Haus des Lehrers besprüht ("MÖRDER!"), ein Galgen aufgebaut. Die Kriminalpolizei, die kaum noch Zeit fand, sich anderen Aufgaben zu widmen, vernahm im Laufe der Zeit 187 Kinder als mutmaßliche Opfer, von denen 35 den Lehrer schwer belasteten. Im März 1994 wurde der Wahn offiziell beendet. Das Landgericht Osnabrück sprach den Lehrer wegen erwiesener Unschuld frei - auch der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt.
Wir bilanzieren den Schaden. Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesellschaftlich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, die der Volkswut Nahrung gaben, wurden wieder und wieder verhört, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Die den öffentlichen Händen - vor allem dem Schul-, Justiz- und Polizeietat des Landes - durch diesen Vorgang entstandenen Kosten werden auf 1,5 Millionen Mark geschätzt.
Das sind Schäden, die aus diesem Nordhorner Vorgang erwachsen sind. Der hat aber eine Ursache, die nicht auf Nordhorn beschränkt ist, sondern allerorten und jederzeit gleichartige Schäden hervorbringen kann: Wo auch immer der Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch geführt wird, drohen Hysterien. So führt er immer wieder auch zur Verfolgung Unschuldiger, und diese werden keineswegs immer, wie in Nordhorn, freigesprochen. Aber auch, wenn es begründeten Verdacht einer strafbaren Handlung gibt, verhindert Hysterie eine gerechte und auch eine für das Kind hilfreiche Aufarbeitung. Beispielsweise werden oft viel zu schnell Kinder aus der Familie genommen und in einem Heim untergebracht.
Es ist dringend notwendig, aus den Vorgängen von Nordhorn Lehren zu ziehen. Dazu dient diese Schrift. In der Arbeitsgruppe, in der sie erarbeitet wurde, haben auch die Hauptopfer der Nordhorner Massenhysterie sowie ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Klaus Poethke, mitgewirkt.
Die vorliegende Schrift enthält zunächst ein Resümee des Verfahrensverlaufs aus der Sicht eines der hauptbeteiligten Ermittlungsbeamten, sodann Empfehlungen für pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, für Gutachter von Kinderaussagen in derartigen Verfahren, für Polizeibeamte, für Rechtsanwälte und für Journalisten.
Die Schrift wendet sich zunächst an die Angehörigen der genannten Berufsgruppen. Sie wendet sich aber auch an Staatsanwälte und Richter. Ihnen soll sie helfen, die Fehlerquellen in Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern noch besser bewußt zu machen, die Arbeit von pädagogischen und psychologischen Fachkräften kritisch zu beurteilen und so Fehlurteile zu vermeiden.
Die Schrift wendet sich auch an alle Stellen und Menschen, denen die Ausbildung und Fortbildung in den angesprochenen Berufsgruppen obliegen. Vor allem an sie richtet sich auch unsere Bitte, daran mitzuwirken, daß die Empfehlungen noch weiter konkretisiert und vervollständigt werden können. Wir würden uns freuen, wenn es so schon bald zu einer erweiterten und verbesserten Auflage käme.
Autoren
Helmut Kentler (geb. 1928), Dr. Dipl. Psych, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Hannover
Alois Krone (geb. 1948), Kriminalkommisar, Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim, Nordhorn
Klaus Rauschert (geb. 1930), Ministerialrat a.D., bis 1995 Jugendhilfereferent im Niedersächsischen Kultusministerium, Springe
Christoph Schallert (geb. 1964), Strafverteidiger und Journalist (Südwestfunk), Mainz
Rüdiger Weidhaas (geb. 1953), Strafverteidiger, Ludwigshafen
