Pressemitteilung der AHS zum Vorschlag der Kommission der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie

Die AHS e.V. als Verein, der sich seit 20 Jahren mit der Sexualität als positiver Kraft im Leben jedes Menschen beschäftigt, ist sehr besorgt  über oben genannten Vorschlag. Für den Fall, daß dieser in nationales Recht umgesetzt wird, sehen wir ungewollte Konsequenzen voraus.

Natürlich begrüssen wir jeden Versuch, Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Der Vorschlag der Kommission wird aber nicht dazu dienen, dieses gute Ziel zu erreichen.

Zwei Textstellen illustrieren unsere Besorgnis insbesondere:

Im Artikel 1, Buchstabe (a), wird „Kind“ als jeder Mensch unter 18 definiert.

Dies würde als Konsequenz sehr viele völlig normale Jugendliche kriminalisieren, was sicher nicht der Intention der Kommission entspricht. Gesicherte Umfragen zeigen, daß über 40% aller Jugendlichen in Westeuropa mit spätestens 16 ersten Geschlechtsverkehr hatten, über 60% genitale sexuelle Erfahrungen. Vermutlich ist die Zahl höher, und das Alter erster Erfahrungen sinkt.

Jedes Bild, welches Jugendliche von ihren Erfahrungen machen (und sehr viele Jugendliche haben elektronische Kameras), wäre strafbare Kinderpornografie.

Im Artikel 2, Buchstabe (b), Ziffern (i) und (ii), wird sehr unscharf von „Verleitung“ und „sonstige Vergütung als Gegenleistung“ gesprochen.

Der Überinterpretation oder dem Mißbrauch dieser Formulierung sind Tür und Tor geöffnet, auch die Einladung in die Disco kann als „sonstige Vergütung“ aufgefaßt werden.

Ohne weitere Textstellen im Einzelnen aufzuführen kann gesagt werden, daß dieser Vorschlag eine hohe Unkenntnis der sexuellen Realität der Jugend in Westeuropa zeigt. Offenbar wurde der Vorschlag ohne Kenntnis und ohne empirische Studien des jugendlichen sexuellen Verhaltens, insbesondere in Bezug auf sexuell eindeutiges Material, verfaßt.

Solche Studien sind aber die Voraussetzung für einen Vorschlag, der in den Mitgliedsländern Gesetz werden soll. Sie müssen von der EU gefordert und gefördert werden, um der Kommission Entscheidungs- und Formulierungsgrundlagen zu geben.

Die Umsetzung des Vorschlags als Gesetz würde, in einer völligen Umkehr der Intention, Tausende derer, die man schützen will, zu Kriminellen machen, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muß.

Wir fordern daher alle politisch arbeitenden Menschen und alle Parteien auf, diesen Vorschlag zurückzuweisen und eine solche Gesetzgebung zu stoppen. Stattdessen sollte die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen initiiert und gefördert, sowie die moralischen und religiösen Fesseln abgebaut werden.