Auch Straftäter haben Menschenrechte

ARBEITSGEMEINSCHAFT HUMANE SEXUALITÄT E. V. ZUR KAMPAGNE GEGEN „KINDERSCHÄNDER“ IN GROSSBRITANNIEN.

Am 23. Juli startete die englische Zeitung „News of the World” die Kampagne „For Sarah”, in deren Verlaufe die Namen von 110.000 „proven paedophiles” veröffentlicht werden sollten. Die Veröffentlichung einer ersten Serie von Namen führte zu Gewaltexzessen sowohl gegen Betroffene, deren Namen veröffentlicht worden waren, als auch gegen Unbeteiligte, die verwechselt wurden, was letztlich zur Einstellung der Kampagne führte.

Die Vorfälle in Großbritannien wurden auch von der deutschen Presse aufgenommen und kommentiert. Kritisiert wurden dabei die Ausschreitungen gegen Unbeteiligte und die vermuteten Gefahren der Kampagne für Kinder, die durch in den „Untergrund” abtauchende Sexualstraftäter verstärkt würden. Weniger Beachtung hingegen fand die Verletzung der Menschenrechte der Vorbestraften, während man sich gleichzeitig eines Vokabulars, wie zum Beispiel des Wortes „Kinderschänder”, bediente, welches dazu geeignet wäre einer ähnlichen Kampagne auch in Deutschland Vorschub zu leisten. Die AHS kritisiert eine derartige Berichterstattung und fordert dazu auf endlich wieder zur Kenntnis zu nehmen, dass die Menschenrechte auch für entlassene Straftäter gelten. Während europäische Politiker sonst Menschenrechte in aller Welt einfordern, sehen sie hier keinen Handlungsbedarf.

Weiterhin kritisiert die AHS das durch die Befürworter dieser Kampagne ins Spiel gebrachte Argument des Kinderschutzes. Hier werden viel mehr Selbstgerechtigkeit genährt, Gefühle mobilisiert und Gewalttaten ausgelöst, letztlich für den  Profit von Medienmachern. Wirkungsvoller Schutz der Kinder hingegen müsste an anderen Punkten des Umfeldes von Kindern ansetzen.

Unterdessen wird in Belgien und Österreich bereits über ähnliche Kampagnen diskutiert und skrupellose Journalisten nutzen die Chance sich als vermeintliche Kinderschützer in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen. Die Gefahr der Nachahmung ist groß, weswegen in aller Deutlichkeit klarzustellen ist, dass derartige Kampagnen in einem modernen Rechtsstaat nichts zu suchen haben, selbst dann nicht, wenn sie tatsächlich dem Opferschutz dienen würden.